Dritte CO2-„Bepreisung“ nach Kfz- und Ökosteuer
Benzinpreis – Schock – Wer jetzt nicht beginn Kraftstoff zu sparen, den fressen die Steuern für das Klimapaket auf!
Zeitraum | Mehrbelastung je Tonne |
Erhöhung Kraftstoffpreis inkl. MWSt. Diesel | Gesamtbetrag bei 100.000 km und 27 Liter/100 km (Durschnitt BRD) |
1. Januar – 31. Dezember 2021 | 25,- Euro | 9,2 ct | 2.484,00 Euro / Jahresmehrbelastung |
1. Januar – 31. Dezember 2022 | 30,- Euro | 11,0 ct | 2.243,24 Euro / Jahresmehrbelastung |
1. Januar – 31. Dezember 2023 | 35,- Euro | 12,8 ct | 4.189,09 Euro / Jahresmehrbelastung |
1. Januar – 31. Dezember 2024 | 45,- Euro | 16,5 ct | 6.091,19 Euro / Jahresmehrbelastung |
1. Januar – 31. Dezember 2025 | 55,- Euro | 20,2 ct | 8.687,52 Euro / Jahresmehrbelastung |
ab dem Jahre 2026 werden die Emissionen verhandelt

Ob man nun von einem „CO2-Preis“ oder einer neuen Steuer spricht, ist eher eine technische Frage, denn letztlich bedeutet beides einen tiefen Griff in die Taschen der Bürger. Ob die vorgesehene Entlastung unterm Strich wirklich Mehrkosten verhindert, wird sich zeigen: Seit Beginn der Energiewende geschah bei den Stromkosten bekanntlich genau das Gegenteil. Wer privat Auto fährt, ohne Pendler zu sein, wird ohnehin nicht entlastet.
Neu ist die CO2-Bepreisung übrigens nicht. Die Ökosteuer, die in Deutschland 2019 bekanntlich 20 Jahre alt wird, enthält ebenso eine CO2- beziehungsweise Klimaschutz-Lenkungsfunktion wie die Kfz-Steuer, die zum einen durch den Hubraum und zum anderen durch den CO2-Ausstoß des Autos berechnet wird (der wird einfach aus dem Benzin- und Dieselverbrauch hochgerechnet). Ihren Zweck, nämlich den CO2-Ausstoß Deutschlands zu senken, haben allerdings weder Ökosteuer noch Kfz-Steuer bislang erfüllt.